Schenkung von Todes wegen

Schenkung von Todes wegen
Schenkung f von Todes wegen RECHT, STEUER gift in contemplation of death

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Erwerb von Todes wegen — Begriff nach § 3 ErbStG: (1) Der Erwerb durch ⇡ Erbfall, Erbersatzanspruch, ⇡ Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs; (2) der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall; (3) die sonstigen Erwerbe, auf die die für… …   Lexikon der Economics

  • Schenkung — (Donatĭo), die freiwillige Hingabe eines Vermögensteils einer Person (Donātor) an eine andere (Donatarĭus), entweder zu Lebzeiten (S. unter Lebenden) oder nach Ableben des Schenkers (S. auf den Todesfall oder von Todes wegen); bei letzterer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schenkung — Dotierung; Gabe; Stiftung; Geldgeschenk; Spende; Dedikation; Widmung * * * Schẹn|kung 〈f. 20; Rechtsw.〉 unentgeltl. Zuwendung aus dem eigenen Vermögen an jmdn. * * * Schẹn|kung, die; , en (Rechtsspr.) …   Universal-Lexikon

  • Schenkung — Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB). Inhaltsverzeichnis 1 Schenkungsvertrag 1.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Schenkung — (donatio) unter Lebenden (inter vivos), wobei das Eigenthum auf den Beschenkten (Donatar) zu Lebzeiten übergeht und ihm verbleibt, auch wenn er vor dem Schenker (Donator) stirbt. Große S.en sind an solenne Formen gebunden. Die S. geschieht… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Mortis donatio — (lat., »Schenkung von Todes wegen«), eine Schenkung unter der Bedingung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt. Vollzieht der Schenker die Schenkung noch bei seiner Lebzeit, so liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Schenkung (s. d.)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichtsbild von der Entstehung der Mark Brandenburg — Dieser Artikel oder Abschnitt wurde wegen inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite der Redaktion Geschichte eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel im Themengebiet Geschichte auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Tello (Bischof) — Tello (* unbekannt; † 24. September 765 (?)) war von 759 bis 765 Bischof von Chur im heutigen schweizerischen Kanton Graubünden. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Testament 3 Einzelnachweise 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Karl August Friedrich Samwer — (* 17. April 1861 in Gotha; † 6. Februar 1946 ebenda) war ein Jurist und Direktor der Gothaer Versicherungen. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Ehen und Nachkommen 3 Abstammung …   Deutsch Wikipedia

  • Vermächtnisvertrag — ist ein Vertrag, durch den die eine Partei der andern etwas vermacht. § 1941 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechnet den V. zum Erbvertrag (s. d.), und § 2301 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt ihm eine Schenkung von Todes wegen (s. Schenkung)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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